Seit 1995 gibt es sie nun schon:

die gesetzliche Pflegeversicherung, verankert im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Sie ist die vierte Säule des Gesundheitssystems und finanziert – wenn auch nur zum Teil – diejenigen Kosten, die entstehen, wenn Versicherte pflegebedürftig werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Pflegebedürftige in eine der fünf Pflegegrade (Stufe 1 bis 5) eingestuft ist.


Aus nachfolgender Tabelle ist ersichtlich, wie hoch der jeweilige aktuelle Pflegekassenzuschuss in den 5 Pflegegraden ist, wenn der Pflegebedürftige einen Pflegedienst in Anspruch nimmt (Sachleistung), sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn pflegen lässt (Pflegegeld) oder in eine stationäre Einrichtung zieht:
Übersteigt die Summe der gewählten Leistungskomplexe den Zuschussbetrag der Pflegekasse, muss der sogenannte „Eigenanteil“ entweder privat oder über den Träger der Sozialversicherung (Stadt oder Region) finanziert werden.

Über die genauen Kosten informieren wir unsere Kunden und Interessenten grundsätzlich vorab durch schriftliche und unverbindliche Angebote. Denn Kostentransparenz ist eine Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Für alle medizinischen Leistungen (auch Behandlungspflege genannt), die der Haus- oder Facharzt verordnet, gilt: Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, sofern die Verordnung genehmigt wurde.

Zu diesen Leistungen zählen u. a. das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, die Messung von Blutdruck- und Blutzuckerwerten, das Wechseln von Verbänden, das An- und Ausziehen von Stützstrümpfen, Injektionen, dermatologische Bäder und sehr hoch technische Leistungen wie z. B. das Bedienen von Beatmungsgeräten, Infusionstherapien oder die Versorgung von Tracheostoma-Anlagen.

Wenn Sie sich für einen Pflegedienst entscheiden, können Sie aus dem Bayerischen Leistungskomplexkatalog individuell die für Sie notwendigen pflegerischen Leistungen (= Leistungskomplexe) wählen.
 

  Pflegesachleistungen Pflegegeld
Pflegegrad 1   125,00 €
Pflegegrad 2 689,00 € 316,00 €
Pflegegrad 3 1298,00 € 545,00 €
Pflegegrad 4 1612,00 € 728,00 €
Pflegegrad 5 1995,00 € 901,00 €
ALTEN- UND KRANKENPFLEGE 
Ambulanter Pflegedienst
Inhaberin: Iris Otto
Büro Bessenbach: Bachstraße 5, Tel.: 0160-94858409

Hauptbüro Aschaffenburg:
Weißenburger Str. 38 · 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021/391880, 24 h.
www.pflegedienst-aschaffenburg.de | info@pflegedienst-aschaffenburg.de